Auf einen Blick

  • Umweltfreundlich nicht enthalten
  • Preisgarantie nicht enthalten
  • Bonus nicht enthalten
  • SEPA-Lastschrift nicht enthalten

Ihre Vorteile

  • wir sind von Anfang an Ihr zuverlässiger Partner rund um den Strom
  • verlässlicher Kundenservice: individuell, persönlich und kostenfrei

Jetzt bestellen

Sie sind schon Kunde bei den Stadtwerken Elbtal?

Möchten Sie Ihr Stromprodukt ändern, erledigen Sie dies doch einfach in unserem Onlineservice.

Einloggen im Onlineservice  Registrierung Onlineservice

Grundversorgung

Allgemeine Preise der Grundversorgung der Stadtwerke Elbtal GmbH für Haushaltsbedarf

Preise ab 01.01.2026

Preisenettobrutto1
Eintarifzähler
Verbrauchspreis28,87 ct/kWh34,36 ct/kWh
Grundpreis97,97 €/Jahr116,58 €/Jahr
 
Zweitarifzähler
Verbrauchspreis HT28,87 ct/kWh34,36 ct/kWh
Verbrauchspreis NT26,36 ct/kWh31,37 ct/kWh
Grundpreis109,66 €/Jahr130,50 €/Jahr

 

Preise bis 31.12.2025

Preisenettobrutto1
Eintarifzähler
Verbrauchspreis31,37 ct/kWh37,33 ct/kWh
Grundpreis87,97 €/Jahr104,68 €/Jahr
 
Zweitarifzähler
Verbrauchspreis HT31,37 ct/kWh37,33 ct/kWh
Verbrauchspreis NT28,86 ct/kWh34,34 ct/kWh
Grundpreis99,66 €/Jahr118,60 €/Jahr

 

Der Grundpreis erhöht sich bei vorhandener Wandlermessung um 17,44 EUR/Jahr netto bzw. 20,75 EUR/Jahr brutto.

1 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).

Tarifzeiten

Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag - Freitag 06:00 - 22:00 Uhr, Samstag 09:00 - 22:00 Uhr
in der übrigen Zeit sowie an Sonntagen und
sachseneinheitlichen Feiertagen

Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen.

Ab 01.01.2026

Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:

Stromsteuer2,050 ct/kWh
Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG0,941 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung1,559 ct/kWh
KWKG-Umlage nach §12 EnFG0,446 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)21,590 ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde6,550 ct/kWh
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz35,00 €/Jahr
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung18,41 €/Jahr3
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis44,56 €/Jahr
am Verbrauchspreis15,734 ct/kWh

Stand: 01.01.2026

Bis 31.12.2025

Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:

Stromsteuer2,050 ct/kWh
Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG0,816 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung1,558 ct/kWh
KWKG-Umlage nach §12 EnFG0,277 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)21,590 ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde7,190 ct/kWh
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz35,00 €/Jahr
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung14,64 €/Jahr3
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis38,33 €/Jahr
am Verbrauchspreis17,889 ct/kWh

Stand: 01.01.2025

 

1 Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV wird ab 01.01.2025 nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) gemeinsam mit dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung als Aufschlag für besondere Netznutzung erhoben.

2 Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.

 

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de.

Die Begriffe und Umlagen sind unter www.stadtwerke-elbtal.de/energielexikon ausführlich erläutert.

Ab 01.01.2026

Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:

Stromsteuer2,050 ct/kWh
Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG0,941 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung1,559 ct/kWh
KWKG-Umlage nach §12 EnFG0,446 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 2
am Verbrauchspreis HT1,590 ct/kWh
am Verbrauchspreis NT0,610 ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde6,550 ct/kWh
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz35,00 €/Jahr
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung18,67 €/Jahr3
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis55,99 €/Jahr
am Verbrauchspreis HT15,743 ct/kWh
am Verbrauchspreis HT14,204 ct/kWh

Stand: 01.01.2026

Bis 31.12.2025

Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:

Stromsteuer2,050 ct/kWh
Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG0,816 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung1,558 ct/kWh
KWKG-Umlage nach §12 EnFG0,277 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 2
am Verbrauchspreis HT1,590 ct/kWh
am Verbrauchspreis NT0,610 ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde7,190 ct/kWh
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz35,00 €/Jahr
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung15,00 €/Jahr3
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis49,66 €/Jahr
am Verbrauchspreis HT17,889 ct/kWh
am Verbrauchspreis HT16,359 ct/kWh

Stand: 01.01.2025

1 Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV wird ab 01.01.2025 nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) gemeinsam mit dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung als Aufschlag für besondere Netznutzung erhoben.

2 Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.

 

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de.

Die Begriffe und Umlagen sind unter www.stadtwerke-elbtal.de/energielexikon ausführlich erläutert.

LiefergebietGrundversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung)
Vertragslaufzeitkeine
Kündigungmit einer Frist von zwei Wochen
StromlieferungDie Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung. 

 

Sie möchten gern persönlich mit uns sprechen?

Sehr gern! Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Unser Service für Sie

Telefon: 0800 7702651

zum Kontaktformular

Oder nutzen Sie für eine telefonische Beratung unseren Rückrufservice.

Rückrufservice

Nach oben scrollen