Kleinverbrauch: Grundversorgung bei geringem Erdgasverbauch

Auf einen Blick

  • Umweltfreundlich nicht enthalten
  • Preisgarantie nicht enthalten
  • Bonus nicht enthalten
  • SEPA-Lastschrift nicht enthalten

Grundversorgung der Stadtwerke Elbtal GmbH, empfehlenswert für einen Jahresverbrauch bis 2.004 kWh

Ihre Vorteile

  • einfach Erdgas von uns als Grundversorger beziehen
  • rechnet sich für einen Jahresverbrauch bis 2.004 kWh
  • immer flexibel, da keine Mindestvertragslaufzeit

Wir optimieren unsere IT-Landschaft für Sie

Aufgrund einer laufenden Systemumstellung stehen derzeit nur unsere Produkte Elbtal.Strom.Fix und Elbtal.Gas.Fix zur Buchung zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten daran, die Umstellung so schnell wie möglich abzuschließen. Für Rückfragen stehen unsere Kundenbüros sowie unser Servicetelefon zur Verfügung.

Kleinverbrauch

Preisenetto1brutto2
Verbrauchspreis12,00 ct/kWh14,28 ct/kWh
Grundpreis4,25 EUR/Monat5,06 EUR/Monat
Diese Preise gelten ab 01.01.2026.

LiefergebietGrundversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederdruck)
Voraussetzunginstallierte Nennwärmeleistung bis 500 kW
Vertragserstlaufzeitkeine
Kündigungmit einer Frist von zwei Wochen
ErdgasqualitätErdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 Gruppe H (2. Gasfamilie) in Niederdruck
AbrechnungDie Umrechnung der in Kubikmeter gemessenen Verbrauchsmengen in thermische Energie von Gas (kWh) erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685.

Alle Verbrauchsmengenangaben sowie der Verbrauchspreis beziehen sich auf den Brennwert Hs,eff
 
ErdgaslieferungDie Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung.

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Unser Service für Sie

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Rückrufservice

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Die Nettopreise beinhalten die Energiesteuer (zurzeit 0,55 ct/kWh) und die Konzessionsabgabe (zurzeit 0,61 ct/kWh)*.

* Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 0,22 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 0,27 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 0,33 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 0,40 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

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Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zzt. 19 %) und alle sonstigen Preisbestandteile.

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