Dezentrale Einspeisung

Dezentrale Einspeisung Strom

Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) und dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen sowie fossile Energieressourcen schonen. 

Als Erneuerbare Energien gelten:

  • Wasserkraft,
    • Wellen-,
    • Gezeiten-,
    • Salzgradienten- und
    • Strömungsenergie,
  • Windenergie,
  • solare Strahlungsenergie,
  • Geothermie und
  • Energie aus Biomasse
    • Biogas,
    • Deponiegas,
    • Klärgas,
    • Gas aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.

Als Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet man die gleichzeitige Umwandlung der eingesetzten Energie in elektrische Energie und Nutzwärme.

Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW

Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage mit einer Leistung bis 135 kW gelten die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105. Bitte reichen Sie bzw. Ihr beauftragtes Installationsunternehmen folgende Unterlagen bei uns ein:

Stromspeicheranlage

Planen Sie zusätzlich die Installation einer Stromspeicheranlage? Dann reichen Sie bitte auch das Datenblatt für die Anmeldung einer Stromspeicheranlage mit Ihrer Anfrage ein.

Checkliste für Anlagenbetreiber

Um den Prozess des Anschlusses der Stromerzeugungs-/Speicheranlage sowie die Prüfung der Einhaltung der technischen Anforderungen einschließlich der Vergütungsvoraussetzungen reibungslos zu gestalten, stellen Sie uns bitte vollständig und zeitnah die in der Checkliste aufgeführten Dokumente bereit.

Inbetriebsetzung

Für Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 errichtet wurden, senden Sie uns als Anlagenbetreiber vorab die Fertigmeldung des Installationsunternehmens zu.

Musterverträge dezentrale Einspeisung

EEG-Anlagendaten zur unterjährigen Stromeinspeisung in der Regelzone von 50Hertz Transmission - direkt von der Webseite www.50hertz-transmission.net

Gesetzliche Regelungen und technische Normen in der jeweils aktuellen Fassung

VDE-Anwendungsregel "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105), Ausgabe August 2011
Die VDE-Anwendungsregel ist am 01.08.2011 in Kraft getreten.

Kontakt

Ansprechpartner Netzanschluss

Telefon: 03523 77027-57
Telefax: 03523 77027-54

netzanschluss@stadtwerke-elbtal.de