Dezentrale Erzeugung
Dezentrale Erzeugung Strom
Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) und dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen sowie fossile Energieressourcen schonen.
Als Erneuerbare Energien gelten:
- Wasserkraft (Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie)
- Windenergie,
- solare Strahlungsenergie,
- Geothermie und
- Energie aus Biomasse (Biogas, Deponiegas, Klärgas, Gas aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie).
Als Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet man die gleichzeitige Umwandlung der eingesetzten Energie in elektrische Energie und Nutzwärme.
Steckersolargeräte bis 800 Voltampere (VA) Wechselrichterleistung
Steckersolargeräte bis 800 Voltampere (VA) Wechselrichterleistung
Anschluss
Sie möchten ein Steckersolargerät („Balkonkraftwerk“) mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 VA je Anschlussnutzeranlage anschließen und betreiben?
Registrierung
Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist es ausreichend, das Steckersolargerät im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Zusätzliche Meldungen bei uns als Ihrem Netzbetreiber sind bei Zuordnung der Anlage zur unentgeltlichen Abnahme nicht erforderlich. Für die Registrierung im MaStR sind u. a. folgende Angaben erforderlich:
- Name und Adresse des Anlagenbetreibers (Mieter)
- Adresse des Anlagenstandortes
- Leistung der Module und des Wechselrichters
- Datum der Inbetriebnahme des Steckersolargerätes
- Zählernummer als Identifikationsnummer des Netzbetreibers
Diese Registrierung schließen Sie bitte innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme des Steckersolargerätes ab.
Stromerzeugungsanlage auf www.marktstammdatenregister.de registrieren
Zustimmungserklärung
Auf Basis der Daten im MaStR prüfen wir unsere Zuständigkeit und die Zulässigkeit dieses vereinfachten Anmeldeverfahrens. Werden die Voraussetzungen für das vereinfachte Registrierungsverfahren nicht erfüllt, informieren wir Sie, was zu tun ist.
Zählerwechsel
Sind Anlagen zur Stromerzeugung an die Installation Ihrer Wohn- oder Gewerbeeinheit angeschlossen, ist ein sogenannter Zweirichtungszähler notwendig. Er erfasst sowohl die Energiemenge, die aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird, als auch die ins Netz eingespeiste Menge,
Haben Sie noch keinen Zweirichtungszähler? Als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber bauen wir für Sie kostenfrei eine moderne Messeinrichtung ein.
Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 Voltampere (VA)
Anschluss
Als Kleinsterzeugungsanlagen gelten unter anderem Stromerzeugungsanlagen mit anderen Energieträgern als Solarenergie sowie Stromspeicher, die hinter einem Wechselrichter mit einer Leistung von bis zu 800 VA betrieben werden. Anders als bei Steckersolargeräten sind diese Anlagen anmeldepflichtig beim Netzbetreiber, jedoch im vereinfachten Verfahren.
Anmeldung und Inbetriebsetzung
Melden Sie melden als Anlagenbetreiber die Kleinsterzeugungsanlage an und geben gleichzeitig die Inbetriebsetzungserklärung ab. Nutzen Sie das hierfür bereitgestellte Formular und registrieren Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Stromerzeugungsanlage auf www.marktstammdatenregister.de registrieren
Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen bis 30 kW
Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungs- und/oder Stromspeicheranlage mit einer Leistung bis 30 kW gelten die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105. Bitte reichen Sie bzw. Ihr beauftragtes Installationsunternehmen die Anmeldung über das Netzanschlussportal bei uns ein.
Als technischer Dienstleister für die Stadtwerke Elbtal GmbH nimmt SachsenNetze HS.HD GmbH Ihre Anmeldung entgegen.
Übersicht an Standard-Messkonzepten für die Anmeldung von Netzanschlüssen – bei Neubauten und Erweiterungen
Für eine schnelle und einfache Umsetzung Ihres Vorhabens stellen wir standardisierte Messkonzepte bereit. Individuelle Abweichungen müssen von uns im Rahmen der Vorgangsbearbeitung geprüft und freigegeben werden.
Checklisten für Anlagenbetreiber
Um den Prozess des Anschlusses der Stromerzeugungs-/Speicheranlage sowie die Prüfung der Einhaltung der technischen Anforderungen einschließlich der Vergütungsvoraussetzungen reibungslos zu gestalten, stellen Sie uns bitte vollständig und zeitnah die in den Checklisten aufgeführten Dokumente bereit.
Inbetriebsetzung
Für Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 errichtet wurden, senden Sie uns als Anlagenbetreiber vorab die Fertigmeldung des Installationsunternehmens zu.
Stromerzeugungsanlagen mit Anschluss größer 30 kW
Alles für Ihren Netzanschluss auf einen Blick: Erfahren Sie, welche Schritte, Nachweise und technischen Anforderungen für Stromerzeugungs- und Speicheranlagen über 30 kW erforderlich sind.
Planen Sie eine Stromerzeugungs- oder Speicheranlage mit Mittelspannungsanschluss? Hier finden Sie alle erforderlichen Schritte, Unterlagen und technischen Anforderungen für einen erfolgreichen Netzanschluss.
Steuerbarkeitscheck
Seit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 sind Netzbetreiber gemäß § 12 Abs. 2b verpflichtet, die Steuerbarkeit von Anlagen (§ 13a Abs. 1 / § 14 Abs. 1 EnWG) jährlich zu prüfen. Die Prüfungen der Wirk- und Blindleistung erfolgen entsprechend der offiziellen Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck nach § 12 Abs. 2 d EnWG. Für die im Rahmen der Tests durchgeführten Abregelmaßnahmen erhalten Anlagenbetreiber keine Entschädigungszahlung.
Die Wirkleistungstests unterscheiden sich nach der eingesetzten Fernwirktechnik.
- Protokollbasiert & Skalar-Technik (in der Regel Anlagen > 100 kW): Einzelanlagentest
- Funkrundsteuer-Technik (in der Regel Anlagen < 100 kW): Gruppentest
Einzelanlagentests werden je nach Kapazitäten, Netzsituation, Primärdargebot und Marktsituation durchgeführt. Eine Ankündigung erfolgt im Regelfall nicht.
Abregeldauer: circa 30 min
Gruppentests, Termine werden auf dieser Seite bekannt gegeben. Diese sind jedoch nicht verbindlich, da die Prüfung durch den vorgelagerten Netzbetreiber je nach Netzsituation kurzfristig zeitlich verlagert oder vollständig verschoben werden kann.
Abregeldauer: circa 45 min
Durchführung und Ergebnis
Die Wirkleistung wird im Regelfall auf 0 % abgesenkt. Eine Information zum Ergebnis des Steuerbarkeits-Checks erfolgt durch den Netzbetreiber nur bei negativem Ergebnis.
Vorgehensweise bei negativem Prüfergebnis:
- Der Anlagenbetreiber prüft, ob die Steuersignale in dem besagten Zeitraum empfangen wurden und die Anlage korrekt reagiert hat. Um Ursachen zu klären, werden dem Anlagenbetreiber anlageninterne Regelungstests empfohlen.
- Die Störungsbeseitigung der Anlage veranlasst der Anlagenbetreiber unverzüglich.
- Der Anlagenbetreiber informiert über die erfolgreiche Störungsbeseitigung per E-Mail an die im Anschreiben aufgeführte Adresse.
- Der Netzbetreiber führt einen Nachtest durch, in der Regel für Anlagen ab 100 kW
- Der Netzbetreiber ist gemäß § 52 EEG berechtigt, Strafzahlungen gegenüber dem Anlagenbetreiber zu verlangen.
Da die Steuerbarkeit der Anlagen wesentlich für die Systemstabilität in den Übertragungs- und Verteilernetzen ist, werden die Ergebnisse des Steuerbarkeitschecks durch die Übertragungsnetzbetreiber für ganz Deutschland ausgewertet und der Bundesnetzagentur vorgelegt. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Bericht der Übertragungsnetzbetreiber und entscheidet über weiteren Handlungsbedarf.
Haben Sie Fragen?
Als technischer Dienstleister für die Stadtwerke Elbtal GmbH nimmt SachsenNetze HS.HD GmbH Ihre Anfragen entgegen.
Kontakt
Steuerbarkeitscheck@SachsenEnergie.de
Weiterführende Links
Leitlinien Steuerbarkeitscheck nach § 12 Abs. 2 d EnWG (www.netztransparenz.de)
Bundesnetzagentur - Steuerbarkeit von Anlagen (www.bundesnetzagentur.de)
| Unternehmen | Stadtwerke Elbtal GmbH |
|---|---|
| Prüftag | circa Mitte bis Ende Juli |
| Sollwert | 0 % |
| Prüfdauer | bis 45 min |
| Status | - |
| Ergebnis | - |