FairElectric Landwirtschaft: preisgünstiger Strom mit Bonus

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Bonus

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Ihre Vorteile

  • preisgünstiges Stromprodukt für den landwirtschaftlichen Bedarf
  • bei Zahlung per SEPA-Lastschrift den FairElectric-Bonus erhalten
  • mit dem Onlineservice Abschlag, Vertragsdaten, Rechnung stets im Blick

 

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FairElectric Landwirtschaft

Zu den Allgemeinen Preisen für landwirtschaftlichen Bedarf versorgte Kunden, die per SEPA-Lastschrift zahlen, erhalten den Bonus FairElectric.

Preisenettobrutto1
Eintarifzähler
Verbrauchspreis36,37 ct/kWh43,28 ct/kWh
Bonus-0,50 ct/kWh-0,60 ct/kWh
Grundpreis87,97 EUR/Jahr104,68 EUR/Jahr
Zweitarifzähler
Verbrauchspreis HT36,37 ct/kWh43,28 ct/kWh
Bonus (gilt nur für HT-Mengen)-0,50 ct/kWh-0,60 ct/kWh
Verbrauchspreis NT33,86 ct/kWh40,29 ct/kWh
Grundpreis99,66 EUR/Jahr118,60 EUR/Jahr
Zuschlag auf Grundpreis
bei Wandlermessung
17,44 EUR/Jahr20,75 EUR/Jahr
Diese Preise gelten ab 01.01.2023.
1 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag - Freitag 06:00 - 22:00 Uhr, Samstag 09:00 - 22:00 Uhr
in der übrigen Zeit sowie an Sonntagen und
sachseneinheitlichen Feiertagen

Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen.

Nettopreis-Bestandteile FairElectric für landwirtschaftlichen Bedarf Eintarifzähler 2023

Ihre Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:2023
Stand: 25.10.2022ct/kWhEUR/Jahr
Stromsteuer2,050 
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)0,000 
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage)0,591 
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage)0,417 
Umlage nach § 18 AbLaV (abLaV-Umlage)0,000 
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)0,357 
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)1,590 
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde5,340 
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 35,00
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung 13,412
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:  
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis 39,56
am Verbrauchspreis26,025 

1 Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de.

Die Begriffe und Umlagen sind unter www.stadtwerke-elbtal.de/energielexikon ausführlich erläutert.

Nettopreis-Bestandteile FairElectric für landwirtschaftlichen Bedarf Zweitarifzähler 2023

Ihre Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:2023
Stand: 25.10.2022ct/kWhEUR/Jahr
Stromsteuer2,050 
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)0,000 
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage)0,591 
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage)0,417 
Umlage nach § 18 AbLaV (abLaV-Umlage)0,000 
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)0,357 
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)  
am Verbrauchspreis HT1,590 
am Verbrauchspreis NT0,610 
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde5,340 
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 35,00
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung 14,032
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:  
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis 50,63
am Verbrauchspreis HT26,025 
am Verbrauchspreis HT24,495 

1 Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de.

Die Begriffe und Umlagen sind unter www.stadtwerke-elbtal.de/energielexikon ausführlich erläutert.

LiefergebietGrundversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung)
VoraussetzungSEPA-Lastschrift
Vertragslaufzeitkeine
Kündigungmit einer Frist von zwei Wochen
StromlieferungDie Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung. 

 

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