Ersatzversorgung
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
| Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG | 0,941 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 ct/kWh |
| KWKG-Umlage nach §12 EnFG | 0,446 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)3 | 1,590 ct/kWh |
| Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 6,550 ct/kWh |
| verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 35,00 €/Jahr |
| Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung4 | 18,41 €/Jahr |
| Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
| am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 44,56 €/Jahr |
| am Verbrauchspreis | 4,716 ct/kWh |
| Beschaffungskosten | 12,888 ct/kWh |
Stand: 01.01.2026
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.stadtwerke-elbtal.de/energielexikon ausführlich erläutert.
| Liefergebiet | Ersatzversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung) |
|---|---|
| Lieferdauer | auf 3 Monate begrenzt |
| Nach 3 Monaten | Sofern zwischenzeitlich kein Stromliefervertrag abgeschlossen wurde, wird die Versorgung mit Ablauf der Ersatzversorgung eingestellt. |
| Verbrauch | bis 100.000 kWh/Jahr |
- Energieträgermix (PDF, 179 KB)
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Elbtal GmbH zur StromGVV - gültig bis 30.06.2026 (PDF, 96 KB)
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Elbtal GmbH zur StromGVV - gültig ab 01.07.2026 (PDF, 114 KB)
- Preisblatt Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2025 (PDF, 16 KB)
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