FairWärme: günstig heizen mit Strom für Nachtspeicherheizungen
Auf einen Blick
Umweltfreundlich
Preisgarantie
Bonus
SEPA-Lastschrift
Ihre Vorteile
- Wohlfühlwärme am Tag dank niedrigem Verbrauchspreis für Nachtstrom
- immer flexibel, da keine Vertragserstlaufzeit
- wechseln Sie einfach online zu FairWärme
Sie sind schon Kunde bei den Stadtwerken Elbtal?
Möchten Sie Ihr Stromprodukt ändern, erledigen Sie dies doch einfach in unserem Onlineservice.
FairWärme
Strom-Wärme-Produkt für:
- Elektro-Wärmespeicheranlagen für Heizung und Warmwasserbereitung,
- Kontrollierte Wohnungslüftungsanlagen mit Abluftwärmerückgewinnung und unterbrechbarer elektrischer Ergänzungsheizung,
- Elektrische Kirchenheizungsanlagen
Für Wärmepumpenanlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024 nutzen Sie unser Produkt FairWärme-Plus. Der Wärmestrom wird aus 100 % erneuerbaren Energiequellen erzeugt.
Preise | netto | brutto1 |
Verbrauchspreis HT | 32,95 ct/kWh | 39,21 ct/kWh |
Verbrauchspreis NT | 29,66 ct/kWh | 35,30 ct/kWh |
Grundpreis | 52,94 EUR/Jahr | 63,00 EUR/Jahr |
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung | 17,44 EUR/Jahr | 20,75 EUR/Jahr |
1 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %). | ||
Tarifzeiten | ||
Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) | 06:00 - 22:00 Uhr 22:00 - 06:00 Uhr Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen. |
Liefergebiet | Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung) |
Voraussetzung | gültiger Anschlussvertrag bzw. Bestätigungsschreiben Anschlussnutzung für steuerbare Stromversorgung mit der Stadtwerke Elbtal GmbH |
Vertragserstlaufzeit | 1 Monat |
Kündigung | mit einer Frist von einem Monat |
Zähler | Mehrtarifzähler |
Verbrauch | bis 100.000 kWh/Jahr |
Stromlieferung | Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung |
Die Stromlieferung erfolgt nur für Verbrauchsstellen mit einem jährlichen Verbrauch bis 100.000 kWh in Niederspannung an Kunden zum Eigenverbrauch, für Nachtstromspeicherheizungen / Elektro-Wärmespeicheranlagen (WSA).
Die Belieferung der WSA erfolgt nur zu den Freigabezeiten des zuständigen Netzbetreibers bzw. zu Zeiten in denen der zuständige Netzbetreiber die jeweilige(n) WSA nicht unterbrochen hat. Die Freigabe- bzw. Unterbrechungszeiten des zuständigen Netzbetreibers ergeben sich aus dem Anschlussvertrag bzw. Bestätigungsschreiben für die Anschlussnutzung des Netzbetreibers und werden vom Netzbetreiber auf dessen Internetseite veröffentlicht.
Voraussetzung ist weiter, dass die Verbrauchseinrichtungen in einem gesonderten Stromkreis mit Mess- und Schalteinrichtung (Sonderstromkreis) installiert und fest angeschlossen sind. Im gesonderten Stromkreis sind Steckdosen und / oder andere als die genannten Verbrauchseinrichtungen unzulässig.
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