Ersatzversorgung
Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Preise ab 15.01.2023 | netto1 | brutto2 |
Verbrauchspreis Grundpreis | 37,94 ct/kWh 87,97 EUR/Jahr | 45,15 ct/kWh 104,68 EUR/Jahr |
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung | 17,44 EUR/Jahr | 20,75 EUR/Jahr |
1 Die Nettopreise beinhalten die Nettopreisbestandteile gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV. |
Nettopreis-Bestandteile Ersatzversorgung
Ihre Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile: | 2023 | |
Stand: 15.01.2023 | ct/kWh | EUR/Jahr |
Stromsteuer | 2,050 | |
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) | 0,000 | |
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,591 | |
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage) | 0,417 | |
Umlage nach § 18 AbLaV (abLaV-Umlage) | 0,000 | |
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 0,357 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)1 | 1,590 | |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 5,340 | |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 35,00 | |
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung | 13,412 | |
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | ||
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 39,56 | |
am Verbrauchspreis | 5,899 | |
Beschaffungskosten | 21,696 |
1 Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
2 Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.stadtwerke-elbtal.de/energielexikon ausführlich erläutert.
Liefergebiet | Ersatzversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung) |
Lieferdauer |
|
Verbrauch | bis 100.000 kWh/Jahr |
- Energieträgermix (PDF, 79 KB)
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Elbtal GmbH zur StromGVV (PDF, 106 KB)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) (PDF, 735 KB)Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
- Preisblatt Ersatzversorgung Strom ab 15.12.2022 (PDF, 43 KB)
- Preisblatt Ersatzversorgung Strom ab 01.12.2022 (PDF, 43 KB)
- Preisblatt Ersatzversorgung Strom ab 01.10.2022 (PDF, 44 KB)
- Preisblatt Allgemeine Preise ab 01.07.2022 (PDF, 51 KB)
Sie möchten gern persönlich mit uns sprechen?
Unser Service für Sie
Telefon: 0800 7702651
Sie möchten Ihr individuelles Angebot gern persönlich mit uns besprechen? Sehr gern! Nutzen Sie für eine Beratung unseren Rückrufservice.