Eine Familie mit 2 Kindern sitzt in einer hellen Küche am Frühstückstisch

Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Preise ab 15.01.2023netto1brutto2
Verbrauchspreis
Grundpreis 
37,94 ct/kWh
87,97 EUR/Jahr
45,15 ct/kWh
104,68 EUR/Jahr
Zuschlag auf
Grundpreis
bei Wandlermessung 
17,44 EUR/Jahr20,75 EUR/Jahr

1 Die Nettopreise beinhalten die Nettopreisbestandteile gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV.
2 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).

 

Nettopreis-Bestandteile Ersatzversorgung

Ihre Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:2023
Stand: 15.01.2023ct/kWhEUR/Jahr
Stromsteuer2,050 
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)0,000 
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage)0,591 
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage)0,417 
Umlage nach § 18 AbLaV (abLaV-Umlage)0,000 
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)0,357 
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)1,590 
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde5,340 
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 35,00
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung 13,412
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:  
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis 39,56
am Verbrauchspreis5,899 
Beschaffungskosten21,696 

1 Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de.

Die Begriffe und Umlagen sind unter www.stadtwerke-elbtal.de/energielexikon ausführlich erläutert.

LiefergebietErsatzversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung)
Lieferdauer
  • auf 3 Monate begrenzt
     
  • Sofern zwischenzeitlich kein Stromliefervertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die weitere Lieferung im Rahmen der Grundversorgung. Es gelten die Preise und Bedingungen der Grundversorgung.
Verbrauch bis 100.000 kWh/Jahr

 

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