Netzzugang Strom

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) geregelt.
Alle am Netz der Stadtwerke Elbtal GmbH (SWE) angeschlossenen Netzkunden werden über ein jährliches Netznutzungsentgelt entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) an den allgemeinen Netzkosten beteiligt. Die Nutzer des Netzes der SWE  entrichten Netzentgelte entsprechend der Anschlussnetzebene ihrer Entnahmestelle im Stromnetz der SWE. Im Netzentgelt sind die Kosten für die Inanspruchnahme aller vorgelagerten Netzebenen enthalten.

Entgeltbestandteile für eine Entnahmestelle im Verteilungsnetz der SWE

  1. Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
    a. dem Entgelt für die Netznutzung entsprechend StromNEV (Leistungs- und Arbeitspreis bzw.  Grund- und Arbeitspreis),
    b. der Konzessionsabgabe entsprechend der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und den zwischen den Gemeinden und der SWE abgeschlossenen Konzessionsverträgen,
    c. den Umlagen für letztverbrauchende Kunden infolge der Umsetzung der entsprechenden  Festlegungen des Gesetzgebers,
    d. und ggf. dem Entgelt für Blindmehrarbeit.
     
  2. Die Höhe der Entgelte für den Messstellenbetrieb hängt von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Steuereinrichtung sowie deren Inanspruchnahme ab.
     
  3. Zur Gesamtsumme aus Netznutzungsentgelt und dem Entgelt für den Messstellenbetrieb kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzu. Auf der Grundlage unserer Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt sowie die Entgelte für  den Messstellenbetrieb zu ermitteln. Nutzen Sie bitte dazu den Navigationspunkt Preisblätter.
PreisblattNetzanschluss1/4 h-Leistungsmessung
Netznutzung KNiederspannungohne
Netznutzung NNiederspannungNiederspannung
Netznutzung NUUmspannung-NiederspannungNiederspannung
Netznutzung MMittelspannungMittelspannung

 

Mehr-/Mindermengen

Mit Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas vom 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt, dass ab 1. April 2016 die Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen entsprechend der Prozessbeschreibung „Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14. Oktober 2014 von den Verbänden BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne zu erfolgen hat.

Entsprechend der Anlage 1 dieser Prozessbeschreibung ist die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise für Strom vorzunehmen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. www.bdew.de

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