Fragen und Antworten zum dynamischen Stromtarif
Grundlagen zum dynamischen Tarif
Ein dynamischer Stromtarif ist ein Stromvertrag, bei dem sich der Arbeitspreis regelmäßig ändert – abhängig von den aktuellen Preisen an der Strombörse. Statt eines festen Preises pro Kilowattstunde zahlen Sie den Preis, der zum Zeitpunkt Ihres Verbrauchs gilt.
Ein dynamischer Stromtarif basiert auf den aktuellen Börsenpreisen für Strom und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Verbrauch gezielt in günstige Zeitfenster zu verlagern.
So funktioniert’s
- Ihr Stromverbrauch wird über ein intelligentes Messsystem alle 15 Minuten erfasst
- Die gesammelten Verbrauchsdaten werden einmal täglich an uns durch Ihren Netzbetreiber übermittelt
- Bereits einen Tag im Voraus sehen Sie über unsere Web-App eine transparente Übersicht über die Strompreise für den nächsten Tag, basierend auf den EPEX Spot Börsenpreisen
- Der Arbeitspreis pro kWh ist variabel und kann sich alle 15 Minuten ändern – je nach Angebot und Nachfrage am Strommarkt
- Der Grundpreis Ihres Tarifs bleibt fix, ebenso wie die Anteile für Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Vertriebskosten
Was bedeutet das für Sie?
Sie können Ihren Stromverbrauch aktiv steuern und z. B. Ihr Elektroauto, Ihre Wärmepumpe oder Haushaltsgeräte gezielt dann nutzen, wenn der Strom besonders günstig ist. So profitieren Sie direkt von den Preisschwankungen am Markt – und haben volle Kontrolle über Ihre Energiekosten.
Ein dynamischer Stromtarif lohnt sich besonders für Haushalte, die ihren Stromverbrauch flexibel gestalten können. Das betrifft vor allem:
- Besitzer von Elektroautos, Wärmepumpen oder Stromspeichern, die gezielt zu günstigen Zeiten laden oder heizen möchten
- Alle, die bereit sind, aktiv mit ihrem Verbrauch umzugehen – z. B. durch das gezielte Einschalten von Waschmaschine, Trockner oder Geschirrspüler in günstigen Zeitfenstern
- Technikinteressierte, die bereits ein intelligentes Messsystem nutzen und sich für den Strommarkt und Preisentwicklungen interessieren
Mit einem dynamischen Tarif profitieren Sie direkt von den Schwankungen am Strommarkt – und können durch bewusstes Verhalten Ihre Energiekosten senken.
Für die Bestellung des Ökostrom Dynamisch müssen Sie keine speziellen Voraussetzungen erfüllen. Unabhängig von Ihrem verbauten Zähler können Sie ab Lieferbeginn von flexiblen Strompreisen profitieren.
Bis zur erfolgreichen Prüfung und technischen Umsetzung der notwendigen Voraussetzungen für die viertelstundengenaue Abrechnung nutzen Sie unseren Übergangstarif auf Basis des durchschnittlichen Monatspreises an der europäischen Strombörse EPEX Spot SE (EPEX Spot Day-Ahead Deutschland).
Sind alle technischen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Umstellung auf viertelstundengenaue Abrechnung.
Geben Sie einfach im Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren Stromverbrauch pro Jahr ein. Den Verbrauch finden Sie zum Beispiel auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Nein, derzeit nicht. Unser dynamischer Stromtarif richtet sich aktuell ausschließlich an Haushaltskunden sowie Kleingewerbekunden mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 100.000 kWh.
Unser dynamischer Tarif ist besonders flexibel: Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, bis er mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
Preise, Abrechnung & Verbrauch
Im Ökostrom Dynamisch mit viertelstündlicher Abrechnung haben Sie per Web-App die Möglichkeit, die aktuellen Preise einzusehen. Sobald die EPEX SPOT SE die Day-Ahead-Preise für den Folgetag veröffentlicht, erfolgt die Aktualisierung auch in der Web-App (in der Regel circa 13:30 Uhr des Vortags).
Im Ökostrom Dynamisch mit monatlicher Abrechnung sehen Sie Ihre historischen Preise immer auf unserer Produktseite.
Sie können die EPEX-Spot-Day-Ahead-Preise auch unter netztransparenz.de (in ct/kWh) oder direkt auf der Webseite der Börse EPEX Spot SE (epexspot.com) (in €/MWh) einsehen.
Die in der Web-App angezeigten Strompreise sind verbindlich und stehen bereits fest. Eine nachträgliche Änderung ist ausgeschlossen – so können Sie Ihren Verbrauch zuverlässig planen.
Ja, das ist für Sie möglich. Wichtig hierfür ist, dass Ihr Netzbetreiber uns Ihren Verbrauch viertelstundengenau zukommen lässt (Lastgangmessung über intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter). Dann besteht die Möglichkeit, jeden Verbrauchswert der jeweiligen Viertelstunde dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Strompreis zuordnen. Damit können Sie Ihren Verbrauch in günstigere Zeiten verschieben und so Ihre Stromkosten optimieren.
Sie wissen jeweils am Vortag, was der Strom alle 15 Minuten kosten wird. So können Sie vorausplanen und Ihren Stromverbrauch in günstigere Zeiten verschieben.
Nein, wir begrenzen den Börsenpreis für Strom weder nach oben noch nach unten. Teurere Zeitfenster werden damit preislich 1:1 weitergegeben wie negative Strompreise.
Ein negativer Strompreis entsteht, wenn das Angebot an Strom an der Börse größer ist als die Nachfrage – und zwar so stark, dass Anbieter bereit sind, Geld zu zahlen, damit ihr Strom abgenommen wird.
Das passiert vor allem dann, wenn viel Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist wird, aber gleichzeitig wenig Verbrauch stattfindet – zum Beispiel an sonnigen, windreichen Wochenenden mit geringer Industrieaktivität.
Für Verbraucher mit einem dynamischen Stromtarif kann das bedeuten: Strom kostet in diesen Zeitfenstern weniger als 0 €, und wer dann gezielt Strom nutzt, kann sogar Geld sparen.
Ihr monatlicher Verbrauchspreis basiert auf Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch und den jeweils gültigen Preisen. Dafür erfassen wir viertelstündlich, wie viel Strom Sie verbrauchen (in kWh) und multiplizieren diesen Wert mit dem Preis, der zu dieser Viertelstunde gilt. Am Monatsende werden alle Viertelstundenpreise zusammengeführt und ein verbrauchsgewichteter Durchschnittspreis wird berechnet. So zahlen Sie genau das, was Ihr Strom in den jeweiligen Verbrauchszeiten gekostet hat.
Im Ökostrom Dynamisch mit viertelstündlicher Bepreisung erhalten Sie monatlich eine Rechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs.
Im Ökostrom Dynamisch mit monatlicher Bepreisung zahlen Sie monatlich einen Abschlag und erhalten eine Turnusrechnung (jeweils im Juni) oder eine Zwischenrechnung bei Übergang in die viertelstundengenaue Bepreisung.
Im Kundenportal haben Sie Ihre Verträge, monatlichen Abschläge, Zählerstände und Rechnungen immer im Blick. Sie möchten statt einer Rechnung per Post lieber eine Online-Rechnung erhalten? Teilen Sie uns dies einfach über das Kundenportal unter Kundendaten ändern mit.
Die Grundversorgung greift automatisch, wenn Ihr bisheriger Stromvertrag endet und der Wechsel zu uns noch nicht abgeschlossen ist. Der Start unserer Belieferung hängt von mehreren Beteiligten ab – zum Beispiel dem Netzbetreiber und Ihrem bisherigen Anbieter.
Falls sich der Wechselprozess ausnahmsweise verzögert, werden Sie in der Zwischenzeit zuverlässig über die Grundversorgung versorgt. Sie müssen nichts weiter unternehmen – Ihre Stromversorgung ist jederzeit gesichert.
Wissenswertes zum Thema Messeinrichtung
Ein intelligentes Messsystem ermöglicht eine präzise Erfassung Ihres Stromverbrauchs im 15-Minuten-Takt. Nur so können wir Ihren tatsächlichen Verbrauch zeitgenau analysieren und korrekt abrechnen. Herkömmliche Stromzähler erfassen lediglich den Gesamtverbrauch – meist nur einmal im Jahr – und bieten keine Möglichkeit zur detaillierten Verbrauchsauswertung.
Die Kosten für ein intelligentes Messsystem (iMSys) setzen sich aus jährlichen Betriebskosten und ggf. einmaligen Einbaukosten zusammen. Ob und in welcher Höhe Kosten entstehen, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich zum Einbau verpflichtet sind oder den iMSys freiwillig wünschen.
Pflichteinbaufall
Sofern eine Pflicht zum Einbau eines iMSys besteht – etwa aufgrund Ihres persönlichen Jahresverbrauchs oder dem Vorhandensein steuerbarer Anlagen (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) – gelten gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen (POG). Diese orientieren sich am Jahresverbrauch Ihres Haushalts.
Die Bundesnetzagentur hat zum 01.08.2025 folgende jährliche Preisobergrenzen (brutto *) festgelegt (mehr Informationen auf bundesnetzagentur.de):
- 6.000–10.000 kWh/Jahr: max. 40 €/Jahr
- 10.000–20.000 kWh/Jahr: max. 50 €/Jahr
- 20.000–50.000 kWh/Jahr: max. 110 €/Jahr
- 50.000–100.000 kWh/Jahr: max. 140 €/Jahr
- Über 100.000 kWh/Jahr: angemessene Kosten, abhängig vom Einzelfall
Beim Pflichteinbau entstehen keine zusätzlichen Einbaukosten. Sie zahlen lediglich die oben genannten jährlichen Betriebskosten.
Freiwilliger Einbaufall
Wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, aber dennoch ein intelligentes Messsystem wünschen, gelten folgende Kosten (mehr Informationen auf bundesnetzagentur.de):
- Jährlich: in der Regel 30 €/Jahr, abhängig vom Messstellenbetreiber
- Einmalig: 100 € für die vorzeitige Ausstattung auf Kundenwunsch
* Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
Die Kosten für Einbau und Betrieb eines Messsystems trägt grundsätzlich die verbrauchende Person bzw. der Anlagenbetreiber.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) wird verpflichtend eingebaut, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie gehören zu einem sogenannten Pflichteinbaufall, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
1. Haushalte mit hohem Stromverbrauch
- Ihr Haushalt verbraucht mehr als 6.000 kWh Strom pro Jahr
- Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten drei Jahre
- Auch bei Einzug in eine bestehende Immobilie zählt der Verbrauch der vorherigen Bewohner
2. Betreiber von Erzeugungsanlagen
- Sie betreiben eine Erzeugungsanlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung, z. B. eine größere Photovoltaikanlage
3. Nutzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
- Sie nutzen Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen oder Stromspeicher
- Voraussetzung: Die Geräte haben eine Anschlussleistung über 4,2 kW und wurden nach dem 01.01.2024 installiert (§ 14a EnWG)
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem sogenannten Smart Meter Gateway. Dieses Gateway wird direkt am Zähler angebracht und ermöglicht die sichere Übertragung Ihrer Verbrauchsdaten.
Sie erkennen ein iMSys daran, dass Ihr Zähler digital ist und ein zusätzliches Kommunikationsmodul angebracht wurde – meist mit einem kleinen Display oder einer Schnittstelle zur Fernübertragung.
Wenn Sie unsicher sind, hilft ein Blick auf die Website Ihres Messstellenbetreibers – in der Regel ist das Ihr örtlicher Netzbetreiber. Dort finden Sie weitere Informationen und oft auch Bilder zur Orientierung.
Im Rahmen der Bestellung geben Sie uns die Vollmacht, im Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG und der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (DIGImeto GmbH & Co. KG) den vorzeitigen Einbau des intelligenten Messsystems zu beauftragen. Nach Vorprüfung durch den Messstellenbetreiber erhalten Sie die Information, ob ein intelligentes Messsystem eingebaut werden kann oder nicht.
Bei positivem Bescheid erhalten Sie 14 Tage vor Installation des iMSys einen Einbautermin vom Messstellenbetreiber. Dieser Termin kann bis zu 4 Monate nach Lieferbeginn liegen.
Vor Einbaubeginn prüft ein Installateur bei Ihnen vor Ort erneut, ob alle technischen Voraussetzungen an Ihrem Anschluss gegeben sind. Ist dies nicht der Fall, wird stattdessen eine moderne Messeinrichtung eingebaut. Damit kann jedoch keine viertelstundengenaue Abrechnung erfolgen.
Für die viertelstundengenaue Abrechnung muss an der Messstelle ein intelligentes Messsystem vorhanden sein. Dieses muss darüber hinaus auch entsprechend konfiguriert werden. Für die passende Konfiguration sind der Messstellenbetreiber und der Netzbetreiber zuständig.
In der Zwischenzeit werden Sie von uns mit durchschnittlichen Monatspreisen an der europäischen Strombörse EPEX Spot SE (EPEX Day-Ahead-Deutschland) abgerechnet.
Auch bei einem negativen Bescheid werden Sie von uns mit durchschnittlichen Monatspreisen an der europäischen Strombörse EPEX Spot SE (EPEX Day-Ahead-Deutschland) weiterhin beliefert.
Ja, auch als Mieterin oder Mieter können Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys) installieren lassen. Der Stromzähler gehört nicht der Hausverwaltung, sondern dem Netzbetreiber – daher kann Ihnen der Einbau grundsätzlich nicht untersagt werden.
Die Kosten für den Einbau des iMSys tragen Sie als Mieterin oder Mieter selbst. Sollte jedoch ein Umbau des Zählerschranks erforderlich sein, ist in der Regel der Vermieter dafür zuständig.