Drei Personen sitzen in einem mit Glaswänden abgetrennten Büro an einem Tisch

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  • Umweltfreundlich nicht enthalten
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Grundversorgung Gewerbe

Allgemeine Preise für die Grundversorgung der Stadtwerke Elbtal GmbH für gewerblichen und sonstigen Bedarf

Preise ab 01.01.2026

Preisenettobrutto1
Eintarifzähler
Verbrauchspreis30,74 ct/kWh36,58 ct/kWh
Grundpreis97,97 €/Jahr116,58 €/Jahr
   
Zweitarifzähler
Verbrauchspreis HT30,74 ct/kWh36,58 ct/kWh
Verbrauchspreis NT26,36 ct/kWh31,37 ct/kWh
Grundpreis109,66 €/Jahr130,50 €/Jahr

 

Preise bis 31.12.2025

Preisenettobrutto1
Eintarifzähler
Verbrauchspreis33,24 ct/kWh39,56 ct/kWh
Grundpreis87,97 €/Jahr104,68 €/Jahr
   
Zweitarifzähler
Verbrauchspreis HT33,24 ct/kWh39,56 ct/kWh
Verbrauchspreis NT28,86 ct/kWh34,34 ct/kWh
Grundpreis99,66 €/Jahr118,60 €/Jahr

Der Grundpreis erhöht sich bei vorhandener Wandlermessung um 17,44 EUR/Jahr netto bzw. 20,75 EUR/Jahr brutto.

1 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).

Tarifzeiten

Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag - Freitag 06:00 - 22:00 Uhr, Samstag 09:00 - 22:00 Uhr
in der übrigen Zeit sowie an Sonntagen und
sachseneinheitlichen Feiertagen

Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen.

Ab 01.01.2026

Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:

Stromsteuer2,050 ct/kWh
Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG0,941 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung11,559 ct/kWh
KWKG-Umlage nach §12 EnFG0,446 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)21,590 ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde6,550 ct/kWh
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz35,00 €/Jahr
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung18,41 €/Jahr3
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis44,56 €/Jahr
am Verbrauchspreis17,604 ct/kWh

Stand: 01.01.2026

Bis 31.12.2015

Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:

Stromsteuer2,050 ct/kWh
Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG0,816 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung11,558 ct/kWh
KWKG-Umlage nach §12 EnFG0,277 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)21,590 ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde7,190 ct/kWh
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz35,00 €/Jahr
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung14,64 €/Jahr3
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis38,33 €/Jahr
am Verbrauchspreis19,759 ct/kWh

Stand: 01.01.2025

1 Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV wird ab 01.01.2025 nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) gemeinsam mit dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung als Aufschlag für besondere Netznutzung erhoben.

2 Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.

 

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de.

Die Begriffe und Umlagen sind unter www.stadtwerke-elbtal.de/energielexikon ausführlich erläutert.

Ab 01.01.2026

Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:

Stromsteuer2,050 ct/kWh
Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG0,941 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung1,559 ct/kWh
KWKG-Umlage nach §12 EnFG0,446 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)2
am Verbrauchspreis HT1,590 ct/kWh
am Verbrauchspreis NT0,610 ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde6,550 ct/kWh
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz35,00 €/Jahr
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung18,67 €/Jahr3
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis55,99 €/Jahr
am Verbrauchspreis HT17,604 ct/kWh
am Verbrauchspreis HT14,204 ct/kWh

Stand: 01.01.2026

Bis 31.12.2025

Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:

Stromsteuer2,050 ct/kWh
Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG0,816 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung1,558 ct/kWh
KWKG-Umlage nach §12 EnFG0,277 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)2
am Verbrauchspreis HT1,590 ct/kWh
am Verbrauchspreis NT0,610 ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde7,190 ct/kWh
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz35,00 €/Jahr
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung15,00 €/Jahr3
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis49,66 €/Jahr
am Verbrauchspreis HT19,759 ct/kWh
am Verbrauchspreis HT16,359 ct/kWh

Stand: 01.01.2025

1  Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV wird ab 01.01.2025 nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) gemeinsam mit dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung als Aufschlag für besondere Netznutzung erhoben.

2 Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.

 

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de.

Die Begriffe und Umlagen sind unter www.stadtwerke-elbtal.de/energielexikon ausführlich erläutert.

LiefergebietGrundversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung)
Vertragslaufzeitkeine
Kündigungmit einer Frist von zwei Wochen
Verbrauchbis 10.000 kWh/Jahr
StromlieferungDie Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung. 

 

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Marcel Zeidler

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