Informationen zu den Gasumlagen
Wie beeinflussen die Gasumlagen die Preisentwicklung?
Durch die erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen von russischen Lieferanten hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen beschlossen, um die Gasversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten. Daraus resultieren neue Umlagen, die in den Erdgaspreis einfließen und diesen zusätzlich erhöhen.
Im Einzelnen sind dies:
- die Gasbeschaffungsumlage (am 03.10.2022 wieder abgeschafft) und
- die Gasspeicherumlage.
Ziel der Umlagen ist es, die deutschlandweit betriebsnotwendigen Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten sowie Insolvenzen von systemkritischen Gasvorlieferanten und daraus folgende Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern.
Diese Umlagen werden allen Erdgaslieferanten in gleicher Höhe in Rechnung gestellt, so auch den Stadtwerken Elbtal. Einfluss darauf haben wir nicht. Und wir profitieren als Unternehmen auch nicht von den Umlagen, sondern führen diese vollständig an die zuständige Stelle (den sogenannten Marktgebietsverantwortlichen) ab.
Wir passen Ihren Abschlag den aktuellen Preisen an, wenn sich andernfalls hohe Nachzahlungen mit der nächsten Rechnung ergeben würden. Über Abschlagsänderungen informieren wir Sie rechtzeitig. Grundsätzlich empfehlen wir unseren Kunden aufgrund der aktuellen Entwicklungen dringend Energie einzusparen.
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen im Jahr vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern.
Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern. THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
Am 18.08.2022 wurde die Höhe der Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 mit 0,059 ct/kWh netto bekannt gegeben. Ab 01.07.2023 beträgt die Gasspeicherumlage 0,145 ct/kWh.
Die Stadtwerke Elbtal geben die Gasspeicherumlage an ihre Kunden weiter. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen erfolgt die Weitergabe in der Grundversorgung zum 01.10.2022, in den übrigen Produkten zum 01.11.2022. Um hohe Nachzahlungen mit der nächsten Rechnung zu vermeiden, prüfen wir Ihre monatlichen Abschläge und passen diese bei Bedarf an.
Die Gasspeicherumlage gilt bis 01.04.2025. Sie kann in 2023 und 2024 halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst werden. Änderungen der Gasspeicherumlage wird THE jeweils 6 Wochen vor Inkrafttreten veröffentlichen.
Die Gasbilanzierungsumlage gibt es bereits seit mehreren Jahren. Sie ist auch als Regel- und Ausgleichsenergieumlage bekannt und wird jährlich jeweils zum 1. Oktober durch die Trading Hub Europe (THE) festgelegt.
Am 18.08.2022 gab THE die Höhe der Bilanzierungsumlage ab 01.10.2022 bekannt. Sie beträgt 0,57 ct/kWh netto für Haushalts- und Kleingewerbekunden und 0,39 ct/kWh netto für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (z. B. Geschäftskunden mit höherem Verbrauch). Bis 30.09.2022 beträgt sie 0,00 ct/kWh netto.
Wofür wird die Bilanzierungsumlage erhoben?
Um die tatsächlichen physischen Differenzen zwischen Einspeisung und Verbrauch je Stunde ausgleichen zu können, wird Regelenergie benötigt. Bedeutet: Energie wird gekauft oder verkauft.
Ergibt sich am Ende des Gastages aus dem Saldo der eingespeisten und verbrauchten Mengen eine Differenz, wird diese mit Ausgleichsenergie berechnet. Aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie und eines damit zu erwartenden Fehlbetrages, wird zu dessen Deckung die Bilanzierungsumlage erhoben.
THE prognostiziert aus den Erlösen und Kosten der Gaszu- bzw. Gasverkäufe die Höhe der Bilanzierungsumlage, getrennt für Lieferstellen mit Standardlastprofil (SLP) und registrierender Leistungsmessung (RLM). Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird jeweils zum 1. Oktober angepasst und sechs Wochen vorher durch THE auf deren Internetseite veröffentlicht.
Rückblick: Durch die erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen von russischen Lieferanten waren bzw. sind die Gasimporteure immer noch gezwungen, die ausfallenden Liefermengen kurzfristig anderweitig zu beschaffen. Dies ist aufgrund der bestehenden Lage am Gasmarkt nur zu wesentlich höheren Preisen möglich als ursprünglich vereinbart. Die Handlungsfähigkeit der Gasimporteure musste gesichert werden, damit sie die für Haushalte und Wirtschaft erforderlichen Gasersatzmengen trotz extrem steigender Börsenpreise beschaffen und liefern können.
Über die sogenannte Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) sollte ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über alle Gaslieferanten erfolgen. Diese Kosten konnten an ihre Kunden weitergeben.
Am 15.08.2022 gab THE die Höhe der Gasbeschaffungsumlage mit 2,42 ct/kWh netto ab 01.10.2022 bekannt. Die Gasbeschaffungsumlage sollte vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 für jede in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde Gas gezahlt werden. Sie machte somit einen Teil Ihres Erdgaspreises aus. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen erfolgte durch die Stadtwerke Elbtal die Information zur Weitergabe der Umlage an ihre Kunden - in der Grundversorgung zum 01.10.2022, in den übrigen Produkten zum 01.11.2022. Um die Verbraucher zu entlasten, wurde die Gasbeschaffungsumlage am 03.10.2022 wieder aufgehoben - rückwirkend zum 01.10.2022.
Gut zu wissen: Die Gasbeschaffungsumlage berücksichtigte ausschließlich die Mehrkosten der Gasimporteure für die kurzfristige Ersatzbeschaffung ausgefallener Importmengen. Sie stand nicht im Zusammenhang mit den Kosten, die die Stadtwerke Elbtal für den regulären Einkauf der eigenen Erdgasmengen für kommende Lieferjahre haben. Unabhängig von der Umlage stiegen auch unsere Beschaffungskosten durch die generelle Preisentwicklung an den Energiemärkten.