Stromerzeugungsanlagen größer 30 kW mit Niederspannungsanschluss gemäß VDE-AR-N 4100/4105

Anmeldung

Für die Anmeldung Ihrer geplanten Stromerzeugungs-/Speicheranlage bis 135 kW gelten die Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und 4105. Sie haben alles Nötige erfasst? Dann können Sie Ihre Anmeldung verbindlich an uns absenden.

Als technischer Dienstleister für die Stadtwerke Elbtal GmbH nimmt SachsenNetze HS.HD GmbH Ihre Anmeldung entgegen.

Zum Netzanschlussportal (www.Sachsen-Netze.de)

In der Checkliste finden Sie die vorhabenbezogen benötigten Formulare.

Verknüpfungspunkt

Bei Stromerzeugungs-/Speicheranlagen, deren Leistung 30 kW übersteigt, ermitteln wir den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt gemäß den Vorgaben in § 8 EEG. Die Berechnung erfolgt anschlussbezogen auf Grundlage Ihrer Anmeldung. Das Ergebnis ist tagesaktuell, sofern Sie uns nicht mit der Anmeldung eine Stufe der Planungsreife nachweisen.

Verknüpfungspunktermittlung

Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, prüfen wir die Anschlussmöglichkeiten (Verknüpfungspunkt) an unserem Verteilernetz. Bei einer Verknüpfungspunktermittlung erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen folgende Informationen von uns:

  • Beschreibung und geographische Lage des Verknüpfungspunktes
  • Beschreibung der Art und Ausführung des Netzanschlusses
  • Grobkostenschätzung für die dem Anlagenbetreiber durch die technische Herstellung des Netzanschlusses entstehenden Kosten
  • Ansprechpartner der SachsenNetze für die weitere Zusammenarbeit

Um unsere Verknüpfungspunktermittlung nachvollziehen zu können, stellen wir Ihnen auf Anforderung die für die Netzberechnung relevanten Daten zur Verfügung.

Reservierung durch Planungsreifenachweis

Sobald Sie uns die nächsthöhere Stufe der Planungsreife, das heißt die Verbindlichkeit Ihres Vorhabens nachgewiesen haben, erhalten Sie umgehend den Netzanschlussvertrag, auf dessen Grundlage wir die Reservierung der Einspeiseleistung an dem benannten Verknüpfungspunkt für 7 Monate durchführen, rückwirkend beginnend ab dem Datum der Verknüpfungspunktbekanntgabe.

Vertragliche Regelung

Die SachsenNetze bieten Ihnen eine vertragliche Regelung an, in welcher Anschluss und Betrieb der Anlagen am Verteilernetz, einschließlich der vereinbarten Netzanschlussdaten für die Stromerzeugungs-/Speicheranlage dokumentiert werden. Es gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom.

Wirk- und Blindleistungsmanagement

Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben wir Technische Mindestanforderungen veröffentlicht, die für den Netzparallelbetrieb von Stromerzeugungsanlagen und Stromspeichern am Verteilernetz gelten.

Für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagements nach § 9 EEG und § 13a EnWG für Anlagen bis ≤ 100 kW(p) in unserem Netzgebiet bestellen Sie bitte die Lieferung und Parametrierung eines Funkrundsteuerempfängers bei DIGImeto GmbH & Co. KG mit folgendem Formular:

Möchten Sie am Zähler ausgekoppelte Impulse für die Umsetzung der Anforderungen aus § 9 EEG für Ihre Stromerzeugungsanlage im Leistungsbereich ab 100 kW nutzen? Wir nehmen Ihren Auftrag gern entgegen.

Gleichzeitig bestellen Sie bitte mit beiliegendem Formular bei unserem Dienstleister DIGImeto GmbH & Co. KG die Lieferung der technischen Einrichtung (Skalar).

Technische Mindestanforderungen – Anschlussnehmerinformation

Anlagenbetreiber, die den Netzanschluss der Stromerzeugungs-/Speicheranlage eigenständig beauftragen oder als präqualifiziertes Fachunternehmen selbst durchführen möchten, haben folgende Anforderungen einzuhalten:

Inbetriebsetzungsprotokoll

Mindestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung senden Sie uns als Anlagenbetreiber das digital vorausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll, das heißt ohne Ergebnisse der noch durchzuführenden Prüfungen beziehungsweise Funktionstest, zu. Sie können uns gleichzeitig mit der Teilnahme an der Inbetriebsetzung auf Basis unserer hierfür erstellten Kostennote beauftragen. Sofern unsere Teilnahme nicht erforderlich ist, senden wir Ihnen als Anlagenbetreiber unsere Zustimmung zur Inbetriebsetzung.

Die erfolgreiche Inbetriebsetzung der Stromerzeugungs-/Speicheranlage dokumentiert der Anlagenbetreiber mittels

  • vervollständigtem und vom Anlagenbetreiber und -Errichter unterschriebenen Inbetriebsetzungsprotokoll,
  • dem vom Anlagenbetreiber und -Errichter unterschriebenen Protokoll Funktionsvorführung, welches vom NB gegengezeichnet wird sowie
  • den Fotos mit dem Anbringungsort von Solarmodulen.

Registrierung

Stromerzeugungsanlagen sind durch den Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb von einem Monat nach Inbetriebsetzung anzumelden.


Stromerzeugungsanlage auf www.marktstammdatenregister.de registrieren

Vergütung

Anlagenbetreiber senden zur Prüfung des Vergütungsanspruches folgende Nachweise zu:

Außerdem werden die Registrierungsbestätigung(en) des Marktstammdatenregisters (Solaranlagen und Speicher) oder Zulassung/Registrierungsbestätigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei KWK-Anlagen benötigt.

Sind alle Vergütungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung abhängig von der Art der Einspeisemessung monatlich beziehungsweise kalenderjährlich mit Abschlagszahlungen.

Stilllegung

Registrieren Sie zuerst die Stilllegung beziehungsweise die Änderung Ihrer Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister und nutzen anschließend das „Datenblatt für die Änderung beziehungsweise Stilllegung von Stromerzeugungsanlagen“, um die teilweise oder endgültige Stilllegung beim Netzbetreiber anzuzeigen.

 
Stromerzeugungsanlage auf www.marktstammdatenregister.de registrieren

Schreiben Sie uns

Für Ihre Informationen oder Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

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