Ersatzversorgung
Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG.
Preise ab 01.07.2022 Die Senkung der EEG-Umlage ist in den Verbrauchspreisen bereits berücksichtigt. | netto | brutto1 |
Eintarifzähler |
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Zweitarifzähler | 22,67 ct/kWh 20,16 ct/kWh 99,66 EUR/Jahr | 26,98 ct/kWh 23,99 ct/kWh 118,60 EUR/Jahr |
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung | 17,44 EUR/Jahr | 20,75 EUR/Jahr |
1 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) | ||
Tarifzeiten Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) | |
Nettopreis-Bestandteile
Nettopreis-Bestandteile Eintarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV finden Sie hier
Nettopreis-Bestandteile Zweitarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV finden Sie hier
Produktdetails
Liefergebiet | Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung) |
Lieferdauer | auf 3 Monate begrenzt Sofern zwischenzeitlich kein Stromliefervertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die weitere Lieferung im Rahmen der Grundversorgung. Es gelten die Preise und Bedingungen der Grundversorgung für Haushaltsbedarf. |
Verbrauch | bis 100.000 kWh/Jahr |