Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für Nicht-Haushalt Kunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG (Kundenanlagen mit registrierender 1/4-h-Lastgangzählung in der Niederspannung)
Leistungspreis
netto
bei Lieferung aus dem Niederspannungs- netz und Messung in Niederspannung:
34,32 EUR/kW und Jahr
bei Lieferung aus der Umspannstation und Messung in Niederspannung:
33,48 EUR/kW und Jahr
Der Jahresleistungspreis wird für die Abrechnungsleistung berechnet. Die Abrechnungsleistung ist die höchste in Anspruch genommene Wirkleistung des Abrechnungsjahres (Jahreshöchstleistung). Die Wirkleistung wird als Mittelwert über jeweils 15 Minuten gemessen.
Wirkarbeitspreis
bei Lieferung aus dem Niederspannungsnetz und Messung in Niederspannung
12,39 ct/kWh
bei Lieferung aus der Umspannstation und Messung in Niederspannung
11,98 ct/kWh
Die Wirkarbeitspreise enthalten die Abgaben gemäß Konzessionsabgaben-verordnung (KAV) und verstehen sich zuzüglich der Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Stromsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Blindarbeitspreis (Stand: 01.01.2012)
Für die vom Kunden bezogene Blindarbeit, deren Anteil 50 % der Wirkarbeit während der Hochtarifzeit (Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr und Samstag von 06:00 bis 13:00 Uhr) übersteigt:
0,97 ct/kvarh
Preis für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechung (Stand: 01.01.2012)
Preis für Messtellenbetrieb - registrierende 1/4-h-Lastgangzählung
196,08 EUR/Jahr
Preis für Messung
117,48 EUR/Jahr
Preis für monatliche Abrechnung
301,08 EUR/Jahr
Es gelten die für die eingesetzte Messtechnik jeweils gültigen Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung der Stadtwerke Elbtal GmbH.
Das Stromentgelt wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zzt. 19 %).
Produktdetails:
Liefergebiet
Stromnetzgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung)
Gültig
01.01.2012 bis 29.02.2012
Lieferdauer
auf 3 Monate begrenzt
Nach 3 Monaten
Sofern zwischenzeitlich kein Stromlieferungsvertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die weitere Lieferung elektrischer Energie zu gesonderten Preisen.