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Ersatzversorgung

Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG.

Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten ebenfalls für die Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), soweit keine gesonderten Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung veröffentlicht werden.
   

Produktdetails:

 
Liefergebiet
Stromnetzgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung)
Lieferdauer
auf 3 Monate begrenzt
nach 3 Monaten
Sofern zwischenzeitlich kein Stromliefer-vertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die weitere Lieferung im Rahmen der Grund-versorgung.
 
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Service-Telefon
0800 7702651 (kostenfrei)

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Der Energieträgermix der Stadtwerke Elbtal GmbH