Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG.
Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten ebenfalls für die Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), soweit keine gesonderten Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung veröffentlicht werden.
Produktdetails:
Liefergebiet
Stromnetzgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung)
Lieferdauer
auf 3 Monate begrenzt
nach 3 Monaten
Sofern zwischenzeitlich kein Stromliefer-vertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die weitere Lieferung im Rahmen der Grund-versorgung.