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Ersatzversorgung

Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG.

Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung (Grundverbrauch) gelten ebenfalls für die Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), soweit keine gesonderten Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung veröffentlicht werden.  

 

Produktdetails:

 
Liefergebiet
Gasnetzgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederdruck)
Gültig abab 01.10.2011
Lieferdauerauf 3 Monate begrenzt
nach 3 Monaten
Sofern zwischenzeitlich kein Gasliefervertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die weitere Lieferung im Rahmen der Grundversorgung.
Gaslieferung Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 Gruppe H (2. Gasfamilie) in Niederdruck
 
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