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Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetrieb (dazu zählen Bereitstellung, Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen) liegt gemäß § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) grundsätzlich in der Zuständigkeit des Netzbetreibers.

Darüber hinaus ermöglicht die Stadtwerke Elbtal GmbH einem geeigneten Dritten im gesetzlich zulässigen Rahmen nach Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages die Möglichkeit, im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) genannte Leistungen zu übernehmen.

Messstellenrahmenvertrag und Technische  Mindestanforderungen

Der Messstellenrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber geschlossen. Er regelt gemäß § 21b EnWG, untersetzt durch die MessZV, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

 
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