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Dezentrale Einspeisung

Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) und dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen sowie fossile Energieressourcen schonen. 

Als Erneuerbare Energien gelten:

  • Wasserkraft,
    - Wellen-,
    - Gezeiten-,
    - Salzgradienten- und
    - Strömungsenergie,
  • Windenergie,
  • solare Strahlungsenergie,
  • Geothermie und
  • Energie aus Biomasse
    - Biogas,
    - Deponiegas,
    - Klärgas,
    - Gas aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und
      Industrie.

Als Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet man die gleichzeitige Umwandlung der eingesetzten Energie in elektrische Energie und Nutzwärme.

 
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Daten zu EEG-Anlagen

Umsetzung § 6 EEG 2009

Weitere Informationen zur dezentralen Einspeisung

VDE-Anwendungsregel