Dezentrale Einspeisung
Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) und dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen sowie fossile Energieressourcen schonen.
Als Erneuerbare Energien gelten:
- Wasserkraft,
- Wellen-,
- Gezeiten-,
- Salzgradienten- und
- Strömungsenergie, - Windenergie,
- solare Strahlungsenergie,
- Geothermie und
- Energie aus Biomasse
- Biogas,
- Deponiegas,
- Klärgas,
- Gas aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und
Industrie.
Als Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet man die gleichzeitige Umwandlung der eingesetzten Energie in elektrische Energie und Nutzwärme.


















